Bei Abschluss einer PrivatRentenversicherung ab 2005 ist die steuerfreie Kapitalauszahlung nicht
mehr möglich (wegen Steuerrechtsänderung). Bei ab 2005 abgeschlossenen Verträgen
gilt ebenso wie für die Altverträge eine Verbesserung der Rentenbesteuerung. Der zu versteuerende
Ertragsanteil wurde gesenkt. Wer mit 65 Jahren die erste Auszahlung aus einem privaten Rentenvertrag
erhält muss künftig nur noch 18 % des Auszahlungsbetrages versteuern (bisher 27 %).
Die privaten Rentenversicherungen, die bis 2004 abgeschlossen wurden, ermöglichen auch weiterhin
bei Fälligkeit die steuerfreie Kapitalauszahlung (wenn statt der laufenden Rentenzahlung auf
Kapitalauszahlung optiert wird).
AltersVorsorge wird immer wichtiger, da sich der Staat immer mehr aus der Versorgung seiner
Bürger zurückzieht. Prüfen Sie, ob die neue PrivatRente mit den Möglichkeiten
der Steuerverlagerung auf die Rentenzeit für Sie interessant ist (nachgelagerte Besteuerung).
Rentenzahlungen sind in Zukunft jedoch nur mit dem gesenkten Ertragsanteil zu versteuern.
Die neue Form der privaten Rentenversicherung ab 2005 ermöglicht nur Rentenzahlung. Der Gesetzgeber
will wohl mit dieser Regelung erreichen, dass diese Beträge auch nur der Altersvorsorge dienen.
Auch die RürupRente (Basisrente) kann ggf. interessant sein.
Alternativ zur PrivatRente können Sie entsprechend Ihrem Alter und Ihrer
Risikobereitschaft auch andere Formen der Vermögensbildung für Ihre
AltersVorsorge wählen. Aber bitte unterschätzen Sie nicht
Ihren Finanzbedarf im Ruhestand. Ein Viertel Ihres Lebens, rund 20 Jahre, liegen dann im Schnitt
noch vor Ihnen. Wenn Sie in späteren Jahren keine Abstriche am gewohnten Lebensstandard
machen möchten, dann beginnen Sie frühzeitig mit der Zukunftssicherung.
Die Macht des Zinses und der Zeit ermöglicht Ihnen auch
mit geringen monatlichen Beiträgen zu einem Vermögen zu kommen.
Altersvorsorge ... beginnen Sie jetzt.
Private Vorsorge ist Zukunftsvorsorge.
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