BasisRente (RürupRente)
PrivatRente für Selbständige
Der Staat fördert ab 2005 eine neue Form der privaten
Altersvorsorge. Gleichzeitig brachte das Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte
Besteuerung. Die BasisRente wird nur über Steuervorteile (Sonderausgabenabzug)
gefördert. Der Sparer erhält hier keine staatlichen Zulagen wie bei der
RiesterRente. Die BasisRente soll in erster Linie den
Selbständigen dienen, da sie bisher kaum staatliche Förderung für die private
Altersversorgung erhielten. Aber auch für Angestellte bzw. deren Ehepartner kann die
RürupRente interessant sein.
Die RürupRente ist eine private Rentenversicherung (im Prizip der gesetzlichen Rente
nachempfunden). Die Beiträge sind als Sonderausagben absetzbar. Die Renten sind bei
Auszahlung steuerpflichtig ("nachgelagerte Besteuerung"). Es gelten die gesetzlichen
Einschränkungen. Es muss eine lebenslange Rente vereinbart sein, die nicht vor dem 62. Lebendsjahr
(seit 2012) beginnen darf. Die Police kann nicht vererbt, beliehen, übertragen oder kapitalisiert
werden (Rente pur). Wer das akzeptiert kann von der BasisRente profitieren.
Die RürupRente lohnt sich besonders für Selbständige, da der Sonderausgabenabzug
für Beiträge zur gesetzlichen Rente und RürupRente gilt. Selbständige können
weder die RiesterRente noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen. 2014 können Steuerzahler
insgesamt 15.600 € für Alleinstehende (78% von 20.000 €) bzw. 31.200 € für
Verheiratete (78% von 40.000 €) steuersparend als Sonderausgabe absetzen (für die
gesetzl. Rente, berufsständische Versorgung und RürupRente zusammen). Pro Jahr steigt
der wirksame Betrag um 2%. Dem Steuervorteil während der Ansparzeit steht die
Steuerpflicht der Rentenleistung gegenüber ("nachgelagerte Besteuerung"). Das
ist vorteilhaft wenn der Steuersatz als Rentner deutlich niedriger ist als im Berufsleben.
Die RürupRente in der Ansparphase ist pfändungssicher. Rürupverträge dürfen
nicht zur Verwertung von Erhalt von Arbeitslosengeld II (Hartz IV fest) dienen.
Das Jahresteuergesetz 2007 beendete einen bisherigen Nachteil für die BasisRente. Die steuerliche
Günstigerprüfung(vom Finanzamt automatisch vorgenommen) soll sich nicht mehr auf die
Rürup-Beiträge beziehen. Das kann im Einzelfall eine grosse Steuersparnis bedeuten.
Bisher konnten Selbständige, die mit den Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht günstiger fuhren
kaum von der BaisRente profitieren. Zu beachten ist eine Besonderheit für GGF im Jahresteuergesetz 2008.
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