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BasisRente (RürupRente)
PrivatRente für Selbständige
 
Der Staat fördert ab 2005 eine neue Form der privaten Altersvorsorge. Gleichzeitig brachte das Alterseinkünftegesetz die nachgelagerte Besteuerung. Die BasisRente wird nur über Steuervorteile (Sonderausgabenabzug) gefördert. Der Sparer erhält hier keine staatlichen Zulagen wie bei der RiesterRente. Die BasisRente soll in erster Linie den Selbständigen dienen, da sie bisher kaum staatliche Förderung für die private Altersversorgung erhielten. Aber auch für Angestellte bzw. deren Ehepartner kann die RürupRente interessant sein.
Die RürupRente ist eine private Rentenversicherung (im Prizip der gesetzlichen Rente nachempfunden). Die Beiträge sind als Sonderausagben absetzbar. Die Renten sind bei Auszahlung steuerpflichtig ("nachgelagerte Besteuerung"). Es gelten die gesetzlichen Einschränkungen. Es muss eine lebenslange Rente vereinbart sein, die nicht vor dem 62. Lebendsjahr (seit 2012) beginnen darf. Die Police kann nicht vererbt, beliehen, übertragen oder kapitalisiert werden (Rente pur). Wer das akzeptiert kann von der BasisRente profitieren.
Die RürupRente lohnt sich besonders für Selbständige, da der Sonderausgabenabzug für Beiträge zur gesetzlichen Rente und RürupRente gilt. Selbständige können weder die RiesterRente noch die betriebliche Altersvorsorge nutzen. 2014 können Steuerzahler insgesamt 15.600 € für Alleinstehende (78% von 20.000 €) bzw. 31.200 € für Verheiratete (78% von 40.000 €) steuersparend als Sonderausgabe absetzen (für die gesetzl. Rente, berufsständische Versorgung und RürupRente zusammen). Pro Jahr steigt der wirksame Betrag um 2%. Dem Steuervorteil während der Ansparzeit steht die Steuerpflicht der Rentenleistung gegenüber ("nachgelagerte Besteuerung"). Das ist vorteilhaft wenn der Steuersatz als Rentner deutlich niedriger ist als im Berufsleben. Die RürupRente in der Ansparphase ist pfändungssicher. Rürupverträge dürfen nicht zur Verwertung von Erhalt von Arbeitslosengeld II (Hartz IV fest) dienen. Das Jahresteuergesetz 2007 beendete einen bisherigen Nachteil für die BasisRente. Die steuerliche Günstigerprüfung(vom Finanzamt automatisch vorgenommen) soll sich nicht mehr auf die Rürup-Beiträge beziehen. Das kann im Einzelfall eine grosse Steuersparnis bedeuten. Bisher konnten Selbständige, die mit den Vorsorgeaufwendungen nach altem Recht günstiger fuhren kaum von der BaisRente profitieren. Zu beachten ist eine Besonderheit für GGF im Jahresteuergesetz 2008.
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