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Direktversicherung
ein Weg der betriebl. Altersvorsorge
 
Ab 2005 gelten neue Regeln für die betriebliche Altersversorgung. Die  Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der bAV geworden Ab 2005 gilt hier Paragraf 3 Nr. 63 EStG. Es ist nur noch Rentenzahlung möglich. Der Arbeitgeber schliesst für seine Mitabeiter eine private Rentenversicherung ab. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber steuerfrei eingezahlt(8% max 6.240€ pro Jahr(2018). Der max.sozialversicherungsfreie Betrag bleibt bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
Dabei können die Beiträge zur Direktversicherung auch vom Arbeitnehmer aufgebracht werden (Gehaltsumwandlung). Der Arbeitgeber hält einen Teil des Bruttogehaltes zurück und leitet diesen an die Versicherung weiter zur Finanzierung einer Rentenversicherung. Die spätere Rente ist steuerpflichtig. (nachgelagerte Besteuerung). Im allgemeinen ist die Steuerbelatung in der Renterzeit deutlich kleiner als in der Arbeitsphase.
Die Direktversicherung 'alter Art' (20% Pauschalbesteuerung) war beliebt bei Steuersparern. Das Alterseinkünftegesetz beendete die Sonderförderung für die Direktversicherung zum Jahresende 2004, d.h. es ist Schluss mit der Pauschalversteuerung und der steuerfreien Kapitalauszahlung. Für Verträge mit Abschluss bis 2004 gelten die alten Bedingungen in den folgenden Jahren weiter. Die Beiträge werden pro Jahr pauchal mit 20% versteuert.
 
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderung der betrieblichen Altersversorgung.
 
KÖSTER WIRTSCHAFTSBERATUNG
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