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Direktversicherung
ein Weg der betriebl. Altersvorsorge
Ab 2005 gelten neue Regeln für die betriebliche Altersversorgung.
Die Direktversicherung ist ein Durchführungsweg der bAV geworden Ab 2005 gilt hier
Paragraf 3 Nr. 63 EStG. Es ist nur noch Rentenzahlung möglich. Der Arbeitgeber schliesst
für seine Mitabeiter eine private Rentenversicherung ab. Der Beitrag wird vom Arbeitgeber
steuerfrei eingezahlt(8% max 6.240€ pro Jahr(2018). Der max.sozialversicherungsfreie
Betrag bleibt bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze.
Dabei können die Beiträge zur Direktversicherung auch vom
Arbeitnehmer aufgebracht werden (Gehaltsumwandlung). Der
Arbeitgeber hält einen Teil des Bruttogehaltes zurück und leitet diesen an die
Versicherung weiter zur Finanzierung einer Rentenversicherung. Die spätere Rente ist
steuerpflichtig. (nachgelagerte Besteuerung). Im allgemeinen ist die Steuerbelatung in der
Renterzeit deutlich kleiner als in der Arbeitsphase.
Die Direktversicherung 'alter Art' (20% Pauschalbesteuerung) war beliebt bei Steuersparern.
Das
Alterseinkünftegesetz beendete die Sonderförderung
für die Direktversicherung zum Jahresende 2004, d.h. es ist Schluss mit der Pauschalversteuerung
und der steuerfreien Kapitalauszahlung. Für Verträge mit Abschluss bis 2004 gelten die alten
Bedingungen in den folgenden Jahren weiter. Die Beiträge werden pro Jahr pauchal mit 20% versteuert.
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Förderung der betrieblichen Altersversorgung.