Um den gewohnten Lebensstandard im Ruhestand erhalten zu können sollte Ihre Alters
versorgung ca 70% des letzten Bruttoeinkommens erreichen. Auf die Höhe Ihrer
gesetzlichen Rente können Sie sich nicht verlassen. Trotz hoher Beiträge werden
die Leistungen reduziert. Ohne Eigeninitiative geht es nicht (mehr). Prüfen Sie deshalb
die Vorteile der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Dazu zählt neben der
arbeitgeber- finanzierten die arbeitnehmer- finanzierte Altersvorsorge.
Die betriebliche Altersvorsorge in Form von Entgeltumwandlung kann für Arbeitnehmer
sehr interessant sein. Ein Teil des Bruttogehaltes fliesst in die betriebliche Altersvorsorge.
Max. 8% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (6.240 € in 2018)
werden staatlich gefördert (steuerfrei). Der sozialversicherungsfreie max. Betrag bleibt 4%.
Die 'Deferred Compensation' ('Aufgeschobene Vergütung') wird immer populärer.
Das Alterseinkünftegesetz (AltEinkG) schafft neue Rahmenbedingungen.
Das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) nennt
die fünf Durchführungswege für die betriebliche Altersversorgung:
* Pensionsfonds
* Unterstützungskasse
* Pensionszusage ( Rückdeckung )
Das Alterseinkünftegesetz gilt ab 2005. Die geänderten Regeln für Steuer, Rente
und Vorsorge stellen neue Anforderungen an die Optimierung Ihrer Finanzplanung.
Prüfen Sie welcher der fünf möglichen Durchführungswege
für Sie optimal ist. Als Arbeitnehmer haben Sie einen Rechtsanspruch auf Entgeltsumwandlung.
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